Evangelischer Friedhof Hasbergen


Der Friedhof Hasbergen liegt auf einer Wurt und umgibt die über 800 Jahre alte St.-Laurentius-Kirche an der Hasberger Dorfstraße. Der Friedhof ist ein kleiner dörflicher Friedhof, der als letzter Friedhof in Delmenhorst noch um die Kirche herum gelegen ist. Er wurde mit wachsender Bevölkerung der Gemeinde etwas erweitert und wird nun schon in dritter Generation von Familie Hetebrink gepflegt. Leitbild ist der grüne, blühende Friedhof. Dies fällt auch BesucherInnen durch die gepflegten Grabstellen und sauberen Wege angenehm auf. Alle Grabstellen sind in Ost-West-Richtung ausgerichtet, so dass die Verstorbenen der aufgehenden Sonne entgegen blicken – eine altes Symbol für die Auferstehung. Wer am Rande des Friedhofs steht oder auf einer der Bänke sitzt, kann seinen Blick über die Wiesen in Richtung Ochtum und Weser schweifen lassen. Viele BesucherInnen nutzen auch die Möglichkeit zu Besinnung und Gebet in unserer Kirche. Auf dem Friedhof befinden sich noch etliche sehr alte Grabsteine auf Familiengrabstellen.

Informationen

Hasberger Dorfstraße 59, 27751 Delmenhorst

Öffnungszeiten:

Täglich von 8.00 bis 17.00 Uhr. Schließung jedoch spätestens bei Anbruch der Dunkelheit. Während dieser Zeit ist in der Regel auch die Kirche geöffnet.

Verkehrsanbindung:

Linie 202 (Haltestelle: „Hasbergen“) und PKW-Parkplätze.

Toilette:

WC

Barrierefreiheit:

Der Friedhof kann auf allen Hauptwegen mit einem Rollstuhl befahren werden, allerdings sind die kleinen Zwischenwege nicht passierbar. Auf dem Friedhof sind Ruhebänke aufgestellt. Die WC-Anlage ist barrierefrei.

Friedhofsbüro und Kontakt:

Herr Hetebrink (Friedhofswärter)
Telefon: 04221 / 41716
E-Mail: kirche-hasbergen@ewetel.net
Erreichbar: Montag bis Freitag 8.00 bis 16.00 Uhr

Der Friedhof unterhält kein eigenes Büro. Alle Angelegenheiten werden vom Friedhofswärter geregelt.

Trägerschaft:

Evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Hasbergen (Oldb)

Bestattungen:

Grundsätzlich wird bei Sarg- und Urnenbestattungen zwischen zwei Varianten unterschieden:

  • Sarg- und Urnenbestattungen in Wahlgräbern (Liegezeit 30 Jahre). Bei einem Wahlgrab können Sie sich die Grabstelle und die Anzahl der Grabplätze selbst aussuchen und nach Ende der Liegezeit auch verlängern.
  • Sarg- und Urnenbestattungen in Reihengräbern (Liegezeit 25 Jahre). Ein Reihengrab ist immer ein Einzelgrab. Hier bestimmt die Friedhofverwaltung die Grabstelle. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Innerhalb der Wahl- und Reihengräber sind folgende Grabarten möglich:

Die ev.-luth. Kirchengemeinde Hasbergen legt Wert darauf, dass jeder Verstobene/jede Verstorbene würdig bestattet wird. Deshalb sind in Rasengräbern Grabplatten mit dem Namen und im Urnengemeinschaftsgrab eine Inschrift auf der Stele vorgeschrieben. Eine anonyme Bestattung gibt es auf dem Friedhof Hasbergen nicht. Es dürfen nur Grabmale aufgestellt werden, die nachweislich nicht aus Kinderarbeit stammen.

Bedenken Sie bei der Auswahl der Grabart, dass über eine lange Zeit jeder Besuch an der Grabstelle ein Stück Trauerbewältigung ist. Wir machen die Erfahrung, dass gerade auch das Bepflanzen und Gestalten für die Trauernden etwas sehr Wohltuendes ist. Der „gesellschaftliche Trend“ geht heute zur pflegefreien Bestattung, wohl auch, um den Angehörigen die Arbeit nicht zuzumuten. Wir haben aber festgestellt, dass viele Ehepartner oder Kinder später darunter leiden, dass es an den pflegefreien Gräbern keine persönlichen Gestaltungsmöglichkeiten gibt. Sie können z.B. auf einem Rasengrab zwar eine Blume bei dem Liegestein ablegen, diese wird aber beim nächsten Rasenschnitt entfernt. Lassen Sie sich daher vor der Auswahl gerne von unserem Friedhofswärter oder von einem Pfarrer/einer Pfarrerin beraten.

Da der Friedhof Hasbergen ein christlicher Friedhof ist, können hier nur verstorbene Mitglieder christlicher Kirchen bestattet werden, die zur „Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen“ gehören sowie deren Angehörige. Für Trauerfeiern darf die Kirche nur bei verstorbenen Mitgliedern christlicher Kirchen, die auf dem Friedhof Hasbergen beigesetzt werden, genutzt werden. Die Nutzung der Kirche ist kostenlos, nur die Ausschmückung und das Orgelspiel müssen bezahlt werden. Bestattungen sind montags bis donnerstags in der Zeit von 8.30 Uhr bis 14.00 Uhr (in den Wintermonaten nur bis 13.00 Uhr) und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr möglich und müssen bei der Friedhofsverwaltung beantragt werden. Den Antrag stellt in der Regel das Bestattungsinstitut.

Weiterführende Informationen: